Für den öffentlichen Dienst

Sie sind im Öffentlichen Dienst tätig und sind zu niedrig eingruppiert oder sollen rückgruppiert werden? Sie sehen Fehler bei der Zuordnung zu Ihrer Erfahrungsstufe? Melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen mit Rat und Tat, denn rechtlich ist Einiges zu beachten.

Das Recht des öffentlichen Dienstes folgt mitunter eigenen Regeln. Zudem entstehen die rechtlichen Konflikte im Öffentlichen Dienst meist zu anderen Fragestellungen, als dies in der freien Wirtschaft schwerpunktmäßig der Fall ist.

Typische Themen in der rechtlichen Auseinandersetzung sind:

  • Ein- und Umgruppierung,
  • Stufen, Stufenzuordnung und Stufenlaufzeiten,
  • Entfristung und Kettenbefristung,
  • Konkurrentenklage (Klageverfahren und vorläufiger Rechtsschutz),
  • Direktionsrecht / Weisungsbefugnis im Arbeitsverhältnis,
  • (zeitweise) Übertragung höherwertiger Aufgaben,
  • Umsetzung, Versetzung, Abordnung und Personalgestellung,
  • Bereitschaftsdienste, Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft,
  • Krankheit und Arbeitsunfähigkeit,
  • u.v.a.m.

Gern stehen wir Ihnen auch in diesen Rechtsfragen mit Beratung und außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung zur Seite. Häufig sind Streitigkeiten im Bereich des Öffentlichen Dienstes sehr zeitaufwendig, weswegen wir abhängig vom Einzelfall eine Bearbeitung nur im Rahmen einer Honorarvereinbarung übernehmen können. Sprechen Sie uns einfach zu Ihrem konkreten Fall an – wir beraten Sie.