Kosten & Formulare

Beratungskosten

Erstberatung

Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und nach oben hin begrenzt. Sollten mehrere Termine für eine Mehrzahl von Beratungen zu einer Sache erforderlich werden, können sich höhere Beträge ergeben. Gern erläutern wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin zu Beginn des Gesprächs die Details der Beratungskosten.

Die Kosten einer Erstberatung werden bei später entstehenden Regelgebühren wegen einer Bearbeitung als Mandat zu Ihren Gunsten angerechnet.

Gestaltung von Arbeitszeugnissen, Vertragstexten etc.

Für unsere Tätigkeit bei der Gestaltung einzelner Dokumente rund um das Arbeitsrecht schließen wir Vereinbarungen zu Pauschalen oder einem Stundensatz. Welche Vergütungsform die günstigere ist, richtet sich nach dem konkreten Fall und wird vor der Beauftragung mit Ihnen erörtert und im Einzelnen erläutert. Bei Vereinbarung eines Zeithonorars wird dieses durch detaillierte und präzise Aufzeichnungen transparent und nachvollziehbar abgerechnet. Etwaige Zahlungen Dritter, wie z.B. von Ihrer Rechtsschutzversicherung, werden angerechnet.

Beratungsverträge für Unternehmen

Für Unternehmen empfehlen wir neben Einzelberatungen auch Beratungsverträge, wenn häufiger Beratungsbedarf besteht. Die Ausgestaltung erfolgt individuell entsprechend den Anforderungen bei dem Mandanten und kann auch unsere gesamte außergerichtliche Tätigkeit mit einschließen. So bekommt Ihr Unternehmen faktisch seine eigene „arbeitsrechtliche Rechtsabteilung“. Sprechen Sie uns unverbindlich an!


Regelgebühren

Die Vergütung unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit gegenüber einer Gegenseite bestimmen die streitwertabhängigen Gebührensätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach entstehen für bestimmte Verfahrensabschnitte abhängig von den umstrittenen Rechten und Ansprüchen pauschalierte Gebühren.

Die Einzelheiten erläutern wir Ihnen gern in Ihrem Fall an Hand konkreter Zahlen. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Anwaltsvergütung im Allgemeinen vollständig.

In wenigen Sonderfällen decken die gesetzlichen Gebühren den Bearbeitungsaufwand nicht vollständig ab. Darüber informieren wir Sie im Vorfeld. Dann kommt die Vereinbarung zusätzlicher Gebühren oder eines anderen Abrechnungsmodus (z.B. Stundenhonorar) in Betracht, mit Ihnen erörtert wird. Eine Vergütung oberhalb der gesetzlichen Gebühren erfolgt nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.


Rechtsschutzversicherung

Von Anfang an führen wir sämtlichen Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, erledigen wir die Deckungsanfrage, bevor anwaltliche Kosten entstehen. In Eilsachen klären wir die Kostenübernahme mit Ihrem Rechtsschutzversicherer vorab telefonisch.

Übrigens: auch die Rechtsschutzversicherungen ziehen die direkte Abwicklung mit dem bearbeitenden Rechtsanwalt vor, etwa um Nachfragen schnell abzuklären oder die Abrechnung unbürokratisch zu erledigen. Deswegen arbeiten wir mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen.

Prozesskostenhilfe

Auch wem bescheidene finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, muss auf anwaltliche Unterstützung nicht verzichten. Die Prozesskostenhilfe kann ganz regulär im arbeitsgerichtlichen Verfahren in Anspruch genommen werden. Bei der Beantragung helfen wir Ihnen gern.

Das Antragsformular erhalten Sie von uns oder können Sie hier ganz einfach zum Ausdruck herunterladen.

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Vollmacht

Die Vollmacht zum Download ermöglicht es Ihnen, uns schnell als Ihren Vertreter gegenüber der Gegenseite auszuweisen. Unterschreiben Sie diese und senden sie uns im Original auf dem Postweg.

Hinweis: allein die Übersendung der Vollmacht an uns begründet kein Mandatsverhältnis. Für die korrekte Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit brauchen wir alle maßgeblichen Dokumente und notwendigen Informationen. Setzen Sie sich deswegen unbedingt mit uns in Verbindung. Wir bestätigen Ihnen dann schnellstmöglich das Zustandekommen des Mandats.

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