Kanzlei

Die Kanzlei

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das sich unablässig verändert. Nur der Spezialist, der als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht die dynamischen Entwicklungen kennt und beherrscht, kann die Interessen seines Mandanten optimal durchsetzen.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde unsere Arbeitsrechtskanzlei von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Georg Friedrich Hartmann gegründet. Seit mehr als 20 Jahren vertritt Rechtsanwalt Hartmann Mandanten erfolgreich im Arbeitsrecht. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihre Interessen zielstrebig, fachlich kompetent und engagiert vertreten.

Die Mandanten

Zu unseren Mandanten gehören Arbeiter und Angestellte aus allen Einkommensschichten und Tätigkeitsfeldern, leitende Angestellte und Führungskräfte ebenso wie Handelsvertreter, Geschäftsführer und Vorstände.

Auf Arbeitgeberseite vertreten wir regelmäßig kleinere und mittelständische Unternehmen aus allen Branchen.

Übrigens: Dass wir Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten, hat für unseren Mandanten taktische Vorteile: wir kennen die Denkweise der Gegenseite genau und beugen so Schäden für unseren Mandanten gezielt vor.

Die Leistungen

Wir sind gerichtlich und außergerichtlich bei Konflikten und Rechtsstreiten aber auch beratend und vertragsgestaltend tätig.

Im Konfliktfall

Bei Auseinandersetzungen im bestehenden oder beendeten Beschäftigungsverhältnis sind wir in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrensabschnitten tätig.

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite, die Vertretung vor den Gerichten und sämtliche behördliche Verfahren. Mit Augenmaß abgestuft werden die richtigen Schritte unternommen, um das beste Ergebnis ohne Umwege zu erreichen. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) und vor den Zivilgerichten (Landgericht und Oberlandesgericht).

Zur Vermeidung des Konfliktfalls

Bei Unklarheiten in Einzelfragen – etwa zur Berechnung der Urlaubsvergütung oder der konkret geltenden Kündigungsfrist – schafft unsere Beratung Klarheit und vermeidet Streit.

Zeigen sich Anzeichen einer Krise können wir bei frühzeitiger Einbindung meist eine Eskalation vermeiden und durch eine rasche Konfliktlösung Schaden von unserem Mandanten abwenden oder auf ein Minimum begrenzen.

Anderenfalls begleiten wir unseren Mandanten durch den Konflikt und stellen rechtzeitig die Weichen für eine optimale Ausgangslage in späteren Verfahren.

Allgemeine Beratung und Rechtsgestaltung

Nicht zuletzt erarbeiten und überprüfen wir Arbeitsverträge und sonstige arbeitsrechtliche Dokumente oder begleiten arbeitsrechtliche Umgestaltungen in Unternehmen. Auch hier führt eine fundierte Gesamtregelung zu Rechtssicherheit und beugt Streitigkeiten vor.